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Winterdienst

Warum sind Straßen morgens noch nicht geräumt, wenn ich zur Arbeit fahre bzw. wieso sind die Straßen schon wieder mit Schnee bedeckt?

Das kann in der Systematik der Priorisierung der Stadt Halle (Saale) nach A-, B- und C-Straßen begründet sein oder die Straße gehört nicht zum vertraglichen Teil der Beräumung.

Wie lange dauert es (nach dem ersten Schneefall) bis die ersten Fahrzeuge ausrücken? Ab welchem Maß setzt der Winterdienst ein?

Durch die Gestaltung der Winterdienstorganisation der HWS dauert es während der gewöhnlichen Dienstzeit ca. eine halbe und während der Rufbereitschaft ca. eine Stunde.
Für die Fahrbahnen des A-Netzes erfolgt das maschinelle Streuen unmittelbar nach Eintreten des Ereignisses – die Schneeberäumung beginnt ab einer Schneehöhe von 4 cm. Je nach Wetterlage werden die Räumungsarbeiten meist ab 3 Uhr vor Einsetzen des Berufsverkehres aufgenommen.

Wie viele Fahrzeuge sind im Einsatz?

Im Einsatz sind 18 große Fahrzeuge über 7,5 Tonnen und 19 kleine Fahrzeuge unter 7,5 Tonnen.

Welche Streumittel werden eingesetzt?

Es wird mit Feuchtsalz und einem Salz-Sole-Gemisch gestreut. Auf Radwegen und Gehwegen benutzt die HWS Ulopor (Blähschiefer).

Das verwendete Salz-Sole-Gemisch haftet besser auf der Fahrbahn und wird durch den Streuautomaten gezielter auf die Fahrbahn verteilt. Damit kommen nur verkehrsbedingt notwendige Mengen zum Einsatz und die Umwelt wird nicht überbelastet.

Darf man Auftausalz oder Trockensalz als Privatperson verwenden?

Als Privatperson darf man auf Anlieger-/Privatstraßen kein Salz verwenden. Auf der Internetseite der Stadt Halle steht: „Die Verwendung von Salz und sonstigen auftauenden Stoffen auf Gehwegen ist prinzipiell nicht gestattet. Ausnahmen von dieser Regelung sind nur unter folgenden Bedingungen erlaubt: 

  • in besonders begründeten klimatischen Ausnahmefällen, wie extreme Schnee- und Eisglätte sowie bei Eisregen
  • auf Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen, Gefälle- oder Steigungsstrecken oder auf ähnlichen Gefahrenstellen

Achtung: Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen bestreut werden. Schnee, der mit solchen Stoffen vermischt ist, darf auf und an diesen Flächen nicht abgelagert werden.

Warum werden nur 330 km statt der gesamten 900 km des halleschen Straßennetzes von der HWS geräumt?

Wintereinbruch ist nicht vorhersehbar. Die technische und personelle Vorhaltung um alle Straßen einer Stadt von Schnee und Eis zu befreien würde den Hallenserinnen und Hallensern unzumutbare Gebühren abverlangen. Deshalb hat die Stadt die Schwerpunkte der Strecken im Winterdienst-Vertrag priorisiert und begrenzt.

Schiebt die HWS Schnee auf Fuß- und Radwegen?

Die HWS handelt im Auftrag der Stadt Halle (Saale). Die zu räumenden Wege sind im Räum- und Streuplan der Stadt Halle (Saale) festgehalten und priorisiert. Seit dem Winter 2018/2019 enthält dieser auch Radwege. Bitte beachten Sie, dass Radwege nur bis zu einer Schneehöhe von 10 cm beräumt werden. 

Warum wird vor meiner Haustür nicht geschoben?

Für Hauseigentümerinnen und -eigentümer besteht eine sogenannte Anliegerpflicht. Die Eigentümer*innen sind verantwortlich dafür, dass auf den Fußwegen vor Wohnhäusern geräumt wird. Details zur Anliegerpflicht finden Sie in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Halle (Saale).

Wo kann ich mich melden, wenn meine Straße akut betroffen ist?

Zum einen kann man sich an das zuständige Team „Straßen- und Winterdienst“ des Fachbereichs Sicherheit der Stadt Halle (Saale) (Tel.: (0345) 2 21 – 48 12) wenden. Nur die Stadt Halle (Saale) kann gesonderte Aufträge bei der HWS auslösen und dadurch akut Betroffene unterstützen.

Bei Fragen zum Räum- und Streuplan der Stadt Halle (Saale) kann der Kundenservice der HWS Auskunft geben: (0345) 5 81 - 41 00.

Wo sind die Grenzen des Winterdienstes?

Grenzen liegen in der Unvorhersehbarkeit eines jeden Winters. Die Niederschläge und Temperaturen schwanken in den letzten Jahren sehr stark. Ab bestimmten Schneemengen bzw. Verwehungen müssen Straßen mit Abstimmung der Stadt Halle (Saale) für alle Verkehrsteilnehmenden gesperrt werden.