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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadtwerke Halle GmbH ist in hohem Maße bemüht, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit ist im Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt BGG LSA Paragraf 16b festgeschrieben.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:

www.swh.de  

www.karriere.swh.de

Methodik / Erstellung dieser Erklärung

Die Website wurde durch den technischen Dienstleister der Stadtwerke Halle GmbH geprüft. Für die Erstellung dieser Erklärung wurde die BITV/WCAG Selbstbewertung genutzt.

Stand dieser Erklärung: 06.07.2023

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen (Konformitätsstatus)

Die im Geltungsbereich genannten Webseiten sind nach den geltenden Anforderungen an die Barrierefreiheit von Webseiten für öffentliche Stellen in Sachsen-Anhalt §16a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt (BGG LSA) sowie §11 Behindertengleichstellungsverordnung Sachsen-Anhalt (BGGVO LSA) überwiegend barrierefrei. 

Die erreichte Bewertung nach WCAG ist aus folgenden Gründen nicht konform.

Nicht barrierefrei zugängliche Inhalte:

1. Untertitel, Audiodeskription und Volltextalternative für Videos: Videos haben keine Alternativtexte. Nicht für alle aufgezeichneten Videos sind synchrone Untertitel vorhanden, Alternativen für stumme Videos sowie Audiodeskription oder Volltext-Alternative für Videos werden nicht angeboten.

2. Einige PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei.

Hinweis: Die Website enthält ältere und nicht barrierefreie PDF-Dateien. Aufgrund der großen Anzahl der Dokumente werden diese schrittweise barrierefrei überarbeitet.

3. Informationen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache sind in Sachsen-Anhalt nicht gesetzlich vorgeschrieben. Der Gesetzgeber fordert jedoch dazu auf, Informationen vermehrt in Leichter Sprache bereit zu stellen. Auch der Einsatz von Gebärdensprache wäre ein sehr positives Vorgehen, ist jedoch nicht gesetzlich gefordert. (Weitere Informationen unter Überschrift „Erweiterte Anforderungen an die Barrierefreiheit“)

4. CAPTCHAS in Formularen werden ohne barrierefreie Alternative angeboten.

5. Der Tastaturfokus des Menüs ist teilweise schwach ausgeprägt.

6. Auszeichnung von anderssprachigen Wörtern in Fließtext ist nicht gegeben.

7. Auszeichnungen von Zitaten ist nicht gegeben.

8. Grafiken und Bilder enthalten mitunter (weiterführende) Informationen zu Textinhalten, bieten jedoch keine Audiodeskription und/oder Volltextalternativen.

Erweiterte Anforderungen an die Barrierefreiheit (mit Bezug zur Deutschen Gebärdensprache und Leichter Sprache)

Für sachsen-anhaltische öffentliche Stellen gibt es eine erweiterte Verpflichtung nach §11 Absatz 3 BGGVO LSA für:

  • Angebote, die eine Nutzerinteraktion ermöglichen (zum Beispiel ausfüllbare Formulare und die Durchführung von Authentifizierungs-, Identifizierungs- und Zahlungsprozessen) sowie für
  • zentrale Einstiegs- und Navigationsangebote.

Von diesen heißt es, dass sie die Anforderungen aus der Anlage zur BGGVO „erfüllen“ und ein „höchstmögliches Maß an Barrierefreiheit anstreben“ sollen.

Die Anforderungen aus der Anlage der BGGVO LSA entsprechen den Anforderungen der Stufe AAA der WCAG 2.0, einer weitergeltenden Vorgängerversion der geltenden WCAG 2.1.

Die Anforderungen der Stufe AAA der WCAG 2.0 beinhalten folgende Anforderungen in Bezug auf die Verwendung von Deutscher Gebärdensprache und einfacher (also nicht Leichter) Sprache:

  • 1.2.6 „Gebärdensprache“. Danach sind „für vorab aufgezeichnete Audio-Inhalte in synchronisierten Medien Übersetzungen in Deutscher Gebärdensprache bereitzustellen“. Videos sind hierfür ein typisches Anwendungsbeispiel.
  • 3.1.3 „Ungebräuchliche Wörter“. Danach gibt es „für Wörter oder Ausdrücke, die in einem ungebräuchlichen oder eingeschränkten Sinn - einschließlich Dialekte und Fachjargon - verwendet werden, Mechanismen zur Erläuterung.“
  • 3.1.4 „Abkürzungen“. Danach gibt es „für Abkürzungen einen Mechanismus, der ihre ausgeschriebene Form bereitstellt oder ihre Bedeutung beschreibt.“
  • 3.1.5 „Einfache Sprache“. Danach ist „für alle Inhalte die klarste und einfachste Sprache zu verwenden, die angemessen ist. Bei schwierigen Texten werden zusätzliche erklärende Inhalte oder grafische oder Audio-Präsentationen zur Verfügung gestellt.“
  • 3.1.6 „Aussprache“. Danach gibt es „für Wörter, deren Sinn ohne die richtige Aussprache nicht eindeutig ist, einen Mechanismus, der die korrekte Aussprache aufzeigt.“

Begründung und Hinweise

Barrierefreiheit ist ein Prozess. Die Stadtwerke Halle GmbH arbeitet beständig an der redaktionellen und technischen Verbesserung ihres Webauftritts.

Aufgrund der Fülle des Materials und der Komplexität der Seite konnten noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestaltet werden.

Die oben aufgeführten Schwächen werden spätestens beim Relaunch der Webseite verringert.

Zu 4.: Aufgrund hoher Sicherheitsanforderungen und zur Vermeidung von Spam, wurden Formulare mit Bild-CAPTCHAs ausgestattet.

Durchsetzungsverfahren

Bleibt eine Anfrage über die Kontaktmöglichkeit innerhalb von einem Monat (BGG LSA Paragraf 16b Absatz 4) ganz oder teilweise unbeantwortet oder Sie sind mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden, können Sie sich nach § 17a des Behindertengleichstellungsgesetzes Sachsen-Anhalt (BGG LSA) an die Ombudsstelle der Landesfachstelle für Barrierefreiheit wenden. Diese wird Ihren Fall prüfen und versuchen, im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens eine Lösung herbeizuführen.

Kontaktinformation der für das Durchsetzungsverfahren zuständigen Aufsicht:

Landesfachstelle für Barrierefreiheit Unfallkasse Sachsen-Anhalt

Käsperstraße 31

39261 Zerbst/Anhalt

Deutschland

Telefon:03923 751-175

E-Mail: landesfachstelle@ukst.de  

Überwachungsstelle: www.lf-barrierefreiheit-st.de  

Ombudsstelle: www.lf-barrierefreiheit-st.de/ueber-uns/ombudsstelle 

Feedback und Kontakt

Sie können uns Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen. Wenn Sie Fragen oder Hinweise zu diesem Thema haben oder Informationen benötigen, die noch nicht in barrierefreier Form vorliegen, wenden Sie sich bitte an:

Sie können Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern.

Antje Prochnow

Leiterin Unternehmenskommunikation

Stadtwerke Halle GmbH

Bornknechtstraße 5, 06108 Halle (Saale)

Telefon: (0345) 5 81 - 10 10

E-Mail: pressestelle@swh.de