Compliance & Transparenz

Compliance

Compliance im Unternehmen bedeutet, rechtlich und organisatorisch umfassend, die Einhaltung aller maßgeblichen Gesetze und Normen sicherzustellen. Für uns ist ein regelgerechtes Verhalten wesentlicher Bestandteil der Arbeit.

Compliance Management System (CMS)

In unserem CMS haben wir alle Maßnahmen zusammengefasst, die nötig sind, um die Einhaltung der gesetzlichen und unserer selbstgesetzten Regeln zu gewährleisten. Mit Hilfe des CMS wollen wir Verstößen vorbeugen bzw. diese frühzeitig erkennen und beheben, Schäden abwehren und die Haftung von Unternehmensorganen und Mitarbeitenden vermeiden. Gleichzeitig werden Unternehmensprozesse analysiert und Optimierungspotentiale erkannt. So schaffen wir in der SWH-Gruppe Mehrwerte für unsere Unternehmen.

Neben Leitbild und Führungsgrundsätzen ist unser Verhaltenskodex Grundlage unseres Handelns. Gemeinsam haben wir die 10 wichtigsten Regeln erarbeitet, die verhindern sollen, dass die Integrität unseres Verhaltens in Frage gestellt wird.

  1. Wir gehen mit anderen so um, wie wir selbst behandelt werden wollen.
  2. Wir sorgen uns für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.
  3. Wir bilden uns weiter.
  4. Wir arbeiten mit Engagement für unsere Kundinnen und Kunden und unsere Stadt.
  5. Wir bekennen uns zu einem fairen Wettbewerb. 
  6. Wir lehnen Korruption strikt ab.
  7. Wir gestalten Prozesse transparent und nachhaltig.
  8. Wir stehen zu unserem Stadtwerk.
  9. Wir schützen Daten und Informationen.
  10. Wir halten uns an Recht und Gesetz und dulden keine Verstöße.

 Lesen Sie den gesamten Verhaltenskodex in unserer Broschüre.

Die Stadtwerke Halle–Gruppe handelt regelkonform, indem sie Gesetze, Vorschriften und Regelungen einhält. Bei einem bekanntgewordenen Verstoß bzw. Verdacht eines solchen Verstoßes können Sie – auch als Geschäftspartner oder Dritter - sich vertraulich, und auf Wunsch anonym, an unseren externen Vertrauensanwalt wenden.

Unser Vertrauensanwalt ist zuständig für die Entgegennahme und Weiterleitung von Hinweisen auf Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und sonstigen Rechts- und Regelverletzungen mit erheblichen Folgen.

Für die Kontaktaufnahme zu unserem Vertrauensanwalt stehen Ihnen verschiedene Meldewege zur Verfügung. Der Vertrauensanwalt ist werktags von 9 bis 12 Uhr telefonisch sowie per Post, E-Mail oder persönlich erreichbar. Außerhalb der telefonischen Erreichbarkeit ist ein Anrufbeantworter geschalten.

 

Rechtsanwalt Christian Philippi, LL.M.

Post: c/o Hümmerich & Partner
Leipziger Str. 91
06108 Halle (Saale)

Tel: (0345) – 291 84 57 
Montag bis Freitag von 9 – 12 Uhr (im Übrigen Mailbox)
E-Mail: vertrauensanwalt@huemmerich-partner.de

 

Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird durch die Stadtwerke Halle-Gruppe gewährleistet. Hinweise zum Datenschutz sind unter www.swh.de/datenschutz abrufbar.

Mit der Einführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (nachfolgend LkSG) wird die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in den Lieferketten gesetzlich geregelt. Das LkSG schafft konkrete Rahmenbedingungen (sog. Sorgfalts- und Berichtspflichten) für ein verantwortungsvolles und nachhaltiges Handeln der Unternehmen in ihrem eigenen Geschäftsbereich sowie in ihren unmittelbaren Lieferketten. 

Ziel des LkSG ist es, die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in den Lieferketten in angemessener Weise zu beachten, deren Risiken vorzubeugen, zu minimieren sowie die Verletzung von Menschenrechten und umweltbezogenen Pflichten zu verhindern bzw. zu beenden.

Wir als Stadtwerke Halle-Gruppe nehmen diese Herausforderung an und übernehmen Verantwortung in allen Bereichen unserer täglichen Arbeit und passen unsere Prozesse im Rahmen einer kontinuierlichen Weiterentwicklung an.

Grundsatzerklärung zum LkSG

Für die Stadtwerke Halle-Gruppe ist in der Umsetzung des LkSG ein Beschwerdeverfahren eingerichtet. Dieses Beschwerdeverfahren soll es Personen ermöglichen auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Pflichtverletzungen hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln unserer Unternehmensgruppe entstanden sind.

Für die Entgegennahme von Hinweisen steht unser Vertrauensanwalt bei der Stadtwerke Halle-Gruppe zur Verfügung.

Weitere Informationen, insbesondere zur Erreichbarkeit, Zuständigkeit und zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens, finden Sie in der Verfahrensordnung.

Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren des LkSG

Transparenz

Transparenz schafft Vertrauen. Deshalb ist es uns als Stadtwerke Halle-Gruppe wichtig, offen und verständlich zu zeigen, was wir tun, wie wir arbeiten und wofür wir Verantwortung übernehmen. Denn unsere Leistungen begleiten Hallenserinnen und Hallenser jeden Tag – bei der Energieversorgung, beim Wasser, bei der Wärme und in vielen weiteren Bereichen des täglichen Lebens.

Wir möchten, dass Bürgerinnen und Bürger, Kundinnen und Kunden sowie unsere Partner nachvollziehen können, wie Entscheidungen entstehen, wofür wir investieren und wie wir unsere Region mitgestalten. Dabei setzen wir auf klare Informationen, ehrliche Kommunikation und einen offenen Dialog.

So machen wir unser Handeln sichtbar und schaffen die Grundlage für Vertrauen, Nähe und ein gutes Miteinander in unserer Stadt.

Die Unternehmen der SWH-Gruppe und deren Geschäftsführungen sind in Fach-, Branchen und Berufsverbänden, in Aufsichtsgremien, Beiräte, Kuratorien oder ähnlichen Institutionen aktiv.

Mit der Zielsetzung auch auf diesem Gebiet transparent zu sein, veröffentlichen wir: