Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtwerke Halle ziehen an einem Strang. Im Hintergrund sind blauer Himmel und strahlende Sonne zu sehen.

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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Mit der Einführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (nachfolgend LkSG) wird die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in den Lieferketten gesetzlich geregelt. Das LkSG schafft konkrete Rahmenbedingungen (sog. Sorgfalts- und Berichtspflichten) für ein verantwortungsvolles und nachhaltiges Handeln der Unternehmen in ihrem eigenen Geschäftsbereich sowie in ihren unmittelbaren Lieferketten. 

Ziel des LkSG ist es, die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in den Lieferketten in angemessener Weise zu beachten, deren Risiken vorzubeugen, zu minimieren sowie die Verletzung von Menschenrechten und umweltbezogenen Pflichten zu verhindern bzw. zu beenden.

Wir als Stadtwerke Halle-Gruppe nehmen diese Herausforderung an und übernehmen Verantwortung in allen Bereichen unserer täglichen Arbeit und passen unsere Prozesse im Rahmen einer kontinuierlichen Weiterentwicklung an.

Grundsatzerklärung zum LkSG

Für die Stadtwerke Halle-Gruppe ist in der Umsetzung des LkSG ein Beschwerdeverfahren eingerichtet. Dieses Beschwerdeverfahren soll es Personen ermöglichen auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Pflichtverletzungen hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln unserer Unternehmensgruppe entstanden sind.

Für die Entgegennahme von Hinweisen stehen unser Vertrauensanwalt bei der Stadtwerke Halle-Gruppe zur Verfügung.

Weitere Informationen, insbesondere zur Erreichbarkeit, Zuständigkeit und zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens, finden Sie in der Verfahrensordnung.

Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren des LkSG