Auf dem Panoramabild befindet sich ein Stapel mit Zeitungen.

Inhaltsbereich

Pressemitteilungen


Mitnahme von E-Tretrollern ab 1. Mai 2024 in Bahnen, Bussen und movemix-shuttles der HAVAG untersagt

Das Bild zeigt eine Person auf einem grünen E-Scooter. Die Person trägt eine rote Jacke, blaue Jeans und bunte Sneaker. Der E-Scooter steht auf einem gepflasterten Boden, im Hintergrund fährt eine rote Straßenbahn der Stadtwerke Halle vorbei.
Aus Sicherheitsgründen dürfen in den Bussen und Bahnen der Halleschen Verkehrs-AG (HAVAG) ab Mittwoch, 1. Mai 2024, vorerst keine E-Tretroller (sogenannte „E-Scooter“) mehr mitgenommen werden. Foto: Stadtwerke Halle GmbH

Aus Sicherheitsgründen dürfen in den Bussen und Bahnen der Halleschen Verkehrs-AG (HAVAG), einem Unternehmen der Stadtwerke Halle-Gruppe, ab Mittwoch, 1. Mai 2024, vorerst keine E-Tretroller (sogenannte „E-Scooter“) mehr mitgenommen werden. Dies gilt auch für die movemix-shuttles. Mit dieser Entscheidung setzt die HAVAG gemeinsam mit anderen Verkehrsunternehmen konsequent und schnell eine Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) um.

Konkret bemängelt der VDV die (noch) zu geringen Sicherheitsanforderungen der in E-Tretrollern verbauten Lithium-Ionen-Akkus. Hier liegt die Wahrscheinlichkeit eines Akkubrandes deutlich höher, als bei anderen Elektrofahrzeugen. Neben dem erhöhten Brand- und Explosionsrisiko der Akkus bestehe zudem gleichermaßen die Gefahr für eine gesundheitsschädliche Freisetzung von Rauchgas. Zum Schutz der Gesundheit für Fahrgäste und Mitarbeitende reagiert die HAVAG mit diesem Beförderungsverbot von E-Tretrollern vorsorglich im Sinne der Gefahrenabwehr. 

E-Tretroller haben als umweltfreundliches Fortbewegungsmittel natürlich eine Daseinsberechtigung und steigende Bedeutung.  Daher sollen diese mobilen Stadtflitzer auch wieder für die Mitnahme im ÖPNV zugelassen werden, sobald die Hersteller die Risiken beseitigt haben.

Vom genannten Beförderungsverbot ausgeschlossen sind Pedelecs (E-Bikes), Elektro-Rollstühle und die vierrädrigen Elektromobile für mobilitätseingeschränkte Menschen – die ebenfalls als „E-Scooter“ bezeichnet werden. Der Grund: In dieser Klassifizierung sind Akkus mit deutlich höheren Sicherheitsanforderungen verbaut.

16.04.2024