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Pressemitteilungen


Preisanpassungen der EVH zum 1. Januar 2023

  • Erdgas: trotz Preissteigerung sinken die Erdgasabschläge um 10 Prozent - Gaspreisbremse wird bereits ab Januar in Abschläge einberechnet.

  • Strom: Preissteigerung - Preisbremse konnte in den Abschlägen noch nicht berücksichtigt werden; Kostensenkung durch Festpreisprodukt möglich.

  • Fernwärme: Fernwärmepreise steigen erstmals seit drei Jahren und dies um nur etwa 30 Prozent - Wärmepreisbremse des Bundes wird für hallesche Fernwärme nicht benötigt!

  • Soforthilfe Gas und Wärme 2022: keine Abbuchung der Dezemberabschläge.

  • Energiesparen weiterhin dringend notwendig.
Eine Luftaufnahme des Energieparks.
Der Energiepark Dieselstraße versorgt die Stadt Halle mit Fernwärme und Elektroenergie. (Foto: Stadtwerke Halle GmbH)

Die EVH GmbH, ein Unternehmen der Stadtwerke Halle-Gruppe, muss ab 1. Januar 2023 die Strom-, Erdgas- und Fernwärmepreise anheben. Die Großhandelspreise für Strom und Erdgas sind seit über einem Jahr auf einem noch nie dagewesenen Niveau. Die Folgen des Krieges gegen die Ukraine und die damit verbundene Einstellung russischer Gaslieferungen sind einer der vielen Gründe hierfür. Bisher profitierten die Kundinnen und Kunden noch von einem teilweisen Einkauf der Energiemengen aus der Vorkrisenzeit. Diese Bezugsverträge enden nun. Daher ist es notwendig, die Preise für Strom und Erdgas erneut anzupassen. Durch das gemeinsame strategische Agieren der Partner der Energie-Initiative Halle (Saale) sind bei der Fernwärmeversorgung längerfristige Einkaufsstrategien möglich und die Preise steigen im Jahresvergleich weniger stark. Sie liegen auch zukünftig deutlich unter dem geplanten Preisdeckel, welcher damit für die hallesche Fernwärme nicht benötigt wird.

Die Preise steigen in der Grundversorgung und bei allen variablen HALPLUS-Tarifen. In der Grundversorgung steigen die Arbeitspreise im Strom um 19,79 ct/kWh (netto) bzw. 23,55 ct/kWh (brutto) und im Erdgas um 5,91 ct/kWh (netto) bzw. 6,32 ct/kWh (brutto).

Ziel der EVH als kommunales Unternehmen ist es, die Daseinsvorsorge zu sichern und wieder bezahlbare Preise für die Bürgerinnen und Bürger anzubieten. Die durch die Bundesregierung angekündigten Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen sind hierbei wichtige Entlastungsschritte. Bis 30. April 2024 sollen die Preise für Strom, Erdgas und Wärme gedeckelt werden.

Rechenbeispiele für Strom und Erdgas mit eingerechneter Preisbremse (80 Prozent gedeckelter Preis und 20 Prozent vertraglicher Arbeitspreis):

Strom: Mehrkosten für einen 3-Personen-Haushalt mit 2.400 kWh/a mit Preisbremse ab 1. Januar bei 40 ct/kWh betragen etwa 18 Euro/Monat bzw. 216 Euro/Jahr.

Erdgas: Mehrkosten für eine 70 Quadratmeterwohnung mit 7.800 kWh/a mit Preisbremse ab 1. März bei 12 ct/kWh betragen etwa 3 Euro/Monat bzw. ca. 36 Euro/Jahr.

Abschläge:

Die Bruttoabschläge für Erdgas werden ab Januar, trotz Preissteigerung, um etwa 10 Prozent gesenkt. Grund dafür sind zum einen die zurückgenommene Gasbeschaffungsumlage und die geänderte Mehrwertsteuer auf Erdgas ab Oktober 2022 und zum anderen die für 2023 geplante Gaspreisbremse von 12,0 ct/kWh (brutto), welche die EVH bereits ab Januar in die Abschläge einberechnet hat.

Die Abschläge für Strom steigen zunächst um etwa 60 Prozent. Sobald die Strompreisbremse in Kraft tritt, erfolgt eine umgehende Information zur Senkung der Abschläge. Da die Rahmenbedingungen zur Strompreisbremse wesentlich später als beim Gas publiziert wurden, konnten die Auswirkungen der Preisbremse noch nicht in den ab Januar 2023 gültigen Abschlägen berücksichtigt werden.

Gas- und Wärmepreisbremse:

In der ersten Stufe der Gas- und Wärmepreisbremse werden die Kundinnen und Kunden per Soforthilfe im Dezember von ihren Abschlagszahlungen freigestellt. Deshalb wird die EVH im Dezember keinen Abschlag vom Konto ihrer Kundinnen und Kunden abbuchen und eine Gutschrift, deren Wert sich nach einer im Gesetz verankerten Formel berechnet, auf den Kundenkonten hinterlegen. Diese Gutschrift wird auf der nächsten Abrechnung, welche den Monat Dezember 2022 enthält, gesondert ausgewiesen. Die Höhe des ausgesetzten Abschlages und die hinterlegte Gutschrift können sich dabei voneinander unterscheiden.

Auch Kundinnen und Kunden, die ihre Abschläge monatlich selbstständig an die EVH überweisen oder bar einzahlen, können die Abschlagszahlung für Gas im Dezember einfach aussetzen und erhalten ebenfalls die Gutschrift.

Mieterinnen und Mieter, die ihre Abschläge für Wärme über die Nebenkostenabrechnung bezahlen, erhalten die Entlastung durch den Vermieter.

Ab März 2023 soll dann in Stufe zwei die Gaspreisbremse greifen. Durch einen garantierten Brutto-Arbeitspreis von 12 ct/kWh für 80 Prozent der prognostizierten Gasverbrauchsmenge wird die Belastung für Gaskunden deutlich gedämpft. Für die restlichen 20 Prozent oberhalb des Grundkontingents gilt der vertraglich vereinbarte Brutto-Arbeitspreis.

Die Preise der Fernwärme steigen erstmalig seit 2020 um 30 Prozent. Vergleichsweise wird die hallesche Fernwärme, wie bereits in diesem Jahr, weiterhin zu einer der günstigsten in ganz Deutschland zählen. Die geplante Wärmepreisbremse von 9,5 ct/kWh wird daher in Halle (Saale) nicht benötigt.

Strompreisbremse:

Ab voraussichtlich Januar 2023 soll die Strompreisbremse greifen, welche die EVH rückwirkend zu diesem Datum realisieren wird. Auch hier soll durch einen garantierten Brutto-Arbeitspreis von voraussichtlich 40 ct/kWh, für ein Grundkontingent bis zu 80 Prozent des Jahresverbrauchs, für deutliche Entlastung gesorgt werden. Diesen Vorteil hat die EVH in ihrer Beispielrechnung bereits integriert. Zusätzliche deutliche Erleichterung schafft ein neues Festpreisangebot für zwei Jahre, welches ab sofort gebucht werden kann. Auch hier greift die Strompreisbremse bis April 2024. evh.de/strom-festpreis-2024.

Energiesparen ist wichtiger denn je.

Energiesparen bleibt trotz der Preisbremsen unabdingbar. Um gemeinsam gut durch den Winter zu kommen, ist es weiterhin wichtig, so viel Gas und Strom wie möglich zu sparen. 20 Prozent sind hier das Ziel. Darüberhinausgehende Einsparungen helfen dabei, die Großhandelspreise für Strom und Erdgas zu senken und einer Gasmangellage zu entgehen. Denn trotz voller Gasspeicher wird die eingespeicherte Gasmenge ohne weitere Einsparungen nicht ausreichen, um den Bedarf im Winter 2022/2023 zu decken. Jede/r Einzelne ist gefragt. Die Energiekrise wird Deutschland noch mindestens bis ins Jahr 2024 stark fordern. Und die Herausforderungen im Winter 2023/2024 werden mindestens genauso groß sein – wahrscheinlich sogar größer. Nur gemeinsam kann diese Krise bewältigt werden.

16.11.2022