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Sicher im ÖPNV: 3G-Kontrollen mit der Polizei – eine Bilanz
Gemeinsam kontrollierten Kolleginnen und Kollegen der Halleschen Verkehrs-AG (HAVAG), einem Unternehmen der Stadtwerke Halle-Gruppe und Polizisten der Polizeidirektion Halle Anfang Dezember 2021 stichprobenartig die Einhaltung der gesetzlich verankerten 3G-Regeln und Hygienevorschriften zum Schutz aller Fahrgäste in Bussen und Bahnen. Am 2. Dezember waren neun gemischte Teams HAVAG/Polizei unterwegs und kontrollierten insgesamt 1.700 Fahrgäste auf allen Linien. „Die überwiegende Mehrheit der Fahrgäste beachtet diese Regeln sehr vorbildlich, zeigt unserem Prüfpersonal bereitwillig und vollständig ihren 3G-Nachweis und den Ausweis. Auch freuen wir uns über eine sehr gute Tragedisziplin beim medizinischem Mund-Nasen-Schutz“, so das Fazit von Vinzenz Schwarz, Vorstand der HAVAG. „Dafür sagen wir Danke“, so Schwarz, „denn nur gemeinsam können wir der Pandemie die Stirn bieten und auch weiterhin eine gesicherte Mobilität anbieten.“ Nur drei Prozent der Fahrgäste hatten am Prüftag mit Polizeiunterstützung keinen 3-G-Nachweis dabei. Am Montag, 6. Dezember, sank diese Quote weiter auf erfreuliche 1,3 Prozent. Damit die HAVAG auch in Zukunft ihre Fahrgäste sicher von A nach B bringen kann, werden die Prüferinnen und Prüfer weiterhin gemeinsam mit der Polizei stichprobenartig die Einhaltung der Hygienevorschriften kontrollieren. Mit den 3G-Kontrollen sorgen die Partner weiterhin dafür, dass der ÖPNV in Halle (Saale) sicher bleibt: Mit der 3G-Maßnahme und der Maskenpflicht. Diese Kontrollen finden auch in anderen Städten statt, mit ähnlichem Ergebnis.
In den 3G-Kontrollen informieren und sensibilisieren Polizei und HAVAG weiter für die Regeln, besonders bei Menschen, die nicht ihrer Verpflichtung zum 3G-Nachweis nachkommen. Die Kontrollen werden in den nächsten Wochen fortgesetzt, um die Fahrgäste bestmöglich zu schützen.
Informationen
Die HAVAG informiert per optischen und akustischen Fahrgastinformationen, auf Handzetteln, Plakaten und über alle Medien- und Social media-Kanäle über die seit 24. November 2021 bundesweit geltenden Bestimmungen. Sie setzt alles daran, ihre Kundinnen und Kunden sicher und gesund von A nach B zu bringen. Dabei ist die HAVAG auf die Mitwirkung der Fahrgäste zu 100 Prozent angewiesen.
Seit 24. November 2021 gilt bereits die gesetzlich verpflichtende 3G-Regel für alle Fahrgäste des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), und somit auch in den Fahrzeugen der HAVAG. Folglich müssen Fahrgäste geimpft, genesen oder getestet sein. Die Bundesregierung hat dies in dem am Mittwoch, 24. November 2021, in Kraft getretenen Infektionsschutzgesetz (Artikel 1, § 28 b, Absatz 5) festgelegt.
Im Rahmen der gesetzlich verpflichtenden 3G-Regel müssen alle Fahrgäste der HAVAG entsprechende Nachweise ihres Impf- bzw. Genesenstatus oder einer aktuellen Testung mit sich führen. Diese und ein Personaldokument mit Foto sind bei einer Kontrolle vorzuzeigen. Von der Testpflicht ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler, die keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen. Diese Regelung betrifft auch Berufsschülerinnen und Berufsschüler sowie Abiturientinnen und Abiturienten.
Kinder vor der Einschulung sind von der 3G-Regelung ausgenommen.
Kundinnen und Kunden der HAVAG werden durch Ansagen in den Fahrzeugen sowie Anzeigen an den Haltestellen stets über die geltenden Bestimmungen informiert. Weitere Informationen erhalten Interessierte im Corona-FAQ auf der Internetseite der HAVAG.
07.12.2021
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