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Corona-Update: 3G-Regel im ÖPNV

Eine rote Straßenbahn fährt vor dem großen Postgebäude an Joliot-Curie-Platz vor bei.
Straßenbahn am Joliot-Curie-Platz (Foto: Stadtwerke Halle GmbH)

Ab Mittwoch, 24. November 2021, gilt die gesetzlich verpflichtende 3G-Regel für alle Fahrgäste des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), und somit auch in den Fahrzeugen der Halleschen Verkehrs-AG (HAVAG), eines Unternehmens der Stadtwerke Halle-Gruppe. Folglich müssen Fahrgäste geimpft, genesen oder getestet sein. Die Bundesregierung hat dies in dem am Mittwoch, 24. November 2021, in Kraft tretenden Infektionsschutzgesetzes (Artikel 1, § 28 b, Absatz 5) festgelegt.

Im Rahmen der gesetzlich verpflichtenden 3G-Regel müssen ab Mittwoch, 24. November 2021, alle Fahrgäste der HAVAG entsprechende Nachweise ihres Impf-, Genesenstatus oder aktueller Testung mit sich führen. Diese sind während der Kontrolle durch Mitarbeitende der Servicegesellschaft Saale mbH (SGS) vorzuzeigen. Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen.

Kundinnen und Kunden der HAVAG werden durch Ansagen in den Fahrzeugen sowie Anzeigen an den Haltestellen stets über die geltenden Bestimmungen informiert. Weitere Informationen erhalten Interessierte im Corona-FAQ auf der Internetseite der HAVAG.

23.11.2021