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HAVAG: Weiterhin Tragepflicht für FFP2-Masken

Eine Straßenbahn in Bewegung. Es ist abends. Im Vordergrund ist ein junger Mann, der eine FFP2-Maske trägt.
FFP2-Masken (oder vergleichbar) im ÖPNV (Foto: Stadtwerke Halle GmbH)

Auch nach einer möglichen Aufhebung des Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung (Infektionsschutzgesetz) bei einer Unterschreitung der Inzidenzwerte unter 100 in Halle (Saale) haben Fahrgäste der Halleschen Verkehrs-AG (HAVAG), einem Unternehmen der Stadtwerke Halle, laut Zwölfter SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt in Bussen und Bahnen die Pflicht, FFP2-Masken (oder vergleichbar) zu tragen. Darauf weist die HAVAG hin. 

Um die Ansteckungsrisiken in Bussen und Bahnen weiter zu reduzieren, ist das Tragen einer FFP2-Maske in allen Bussen und Straßenbahnen der HAVAG weiterhin verpflichtend. Getragen werden dürfen ausschließlich FFP2-Masken oder solche Atemschutzmasken die mit der europäischen Norm FFP2 vergleichbar sind, also die die Bezeichnung N95, KN95, P2, DS2 oder CPA tragen. Einfache medizinische Mund-Nasen-Schutze, sogenannte OP-Masken, genügen nicht. 

Alle für die Stadtwerke-Gruppe aktuell geltenden Regelungen sind immer hier zu finden: www.swh.de/coronapandemie.

12.05.2021