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Böllberger Weg-Nord: HAVAG legt nach abgewiesener Klage keine Berufung zum Künstlerhaus 188 ein
Nachdem die Klage der Halleschen Verkehrs-AG (HAVAG) gegen die Entscheidung des Landesverwaltungsamtes zum Erhalt des Künstlerhauses 188 durch das Verwaltungsgericht Halle am 22. September 2015 abgewiesen wurde, hat das Unternehmen der Stadtwerke Halle die schriftliche Urteilsbegründung eingehend geprüft und bewertet. Im Ergebnis entschied die HAVAG, auf das Einlegen einer Berufung zu verzichten.
Um trotzdem am Standort Böllberger Weg-Nord eine moderne und leistungsfähige Verkehrsanlage errichten zu können, ist ein Neuanfang erforderlich, mit dem eine Neuplanung des Abschnittes zwischen Torstraße und Geseniusstraße erfolgt.
11.11.2015
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