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Strom- und Erdgaspreise steigen zum 1. Oktober
Die EVH GmbH, ein Unternehmen der Stadtwerke Halle-Gruppe, muss ab 1. Oktober 2022 die Strom- und Erdgaspreise anheben. Ursache dafür ist die enorme Steigerung der Beschaffungskosten für Erdgas, aber auch für Strom. Kostete Gas im Einkauf vor vier Monaten im April 2022 bspw. noch 8,5 Cent/kWh, kostet es aktuell 18,9 Cent/kWh. Im Vergleich zu den Preisen vor zwei Jahren ergibt sich sogar eine Preissteigerung von weit über 1.000 Prozent. Trotz eines Systems der langfristigen kontinuierlichen Beschaffung führt dies zu erheblich steigenden Preisen, die jedoch weit unter dem Niveau anderer Versorger liegen. Ziel der EVH als kommunales Unternehmen ist es, die Daseinsvorsorge zu sichern und bezahlbare Preise für die Bürgerinnen und Bürger anzubieten. Doch auch die EVH hat höhere Beschaffungskosten und muss diese teilweise weitergeben, um weiterhin die Energieversorgung in Halle (Saale) zuverlässig und sicher gewährleisten zu können. Die Preise steigen für die Grundversorgung sowie alle variablen HALPLUS-Tarife im Strom um 5,50 ct/kWh (netto) bzw. 6,55 ct/kWh (brutto) und im Erdgas um 3,50 ct/kWh (netto) bzw. 4,17 ct/kWh (brutto).
Rechenbeispiele
Für einen Singlehaushalt (50 m²) mit 1.500 kWh Jahresbedarf an Strom bedeutet dies nur für die drei letzten Monate des Jahres 2022 eine Mehrbelastung von insgesamt ca. 25 Euro. Für einen 2-Personenhaushalt, (60 m²) mit 2.000 kWh Jahresbedarf an Strom ist es eine Mehrbelastung von ca. 33 Euro für das 4. Quartal 2022. Ein 4-Personenhaushalt mit einem Jahresbedarf von 2.900 kWh an Strom zahlt im 4. Quartal 2022 etwa 48 Euro mehr. Bei einem 3-Personenhaushalt (80 m²), der 2.400 kWh Strom und 9.200 kWh Erdgas verbraucht, betragen die Mehrkosten ca. 174 Euro im 4. Quartal 2022.
Abschläge anpassen, um Nachzahlungen zu vermeiden
Um für die Kundinnen und Kunden massive Nachzahlungen zu vermeiden, wird die EVH die Abschläge um 35 Prozent im Gas und 25 Prozent im Strom anpassen. Die Kundinnen und Kunden müssen nichts tun.
Neue staatliche Umlagen
Die Bundesregierung hat Ende Juli 2022 zwei neue Umlagen beschlossen, um die den Großhandelsunternehmen entstehenden Mehrkosten der Gasbeschaffung auf alle Endkunden zu verteilen. Diese Mehrkosten entstehen, weil die Vorlieferanten ausfallende russische Vertragslieferungen teuer am Weltmarkt nachbeschaffen müssen (Gasbeschaffungsumlage nach § 26 Energiesicherungsgesetz). Ebenso wird es eine Umlage für die Füllung von Gasspeichern geben (Gasspeicherumlage). Beide Umlagen werden im Herbst in Kraft treten. In den oben genannten Preisen sind diese Mehrkosten aus den Umlagen leider noch nicht berücksichtigt, weil diese erst in Kürze veröffentlicht werden. Auch wenn heute die Höhe der Umlage bekannt wird, ist noch lange nicht die konkrete Abrechnung bekannt. Wie dies im Einzelnen geschehen soll, wird erst in den kommenden Wochen festgelegt. „Die Veröffentlichungspflichten im Vorfeld einer Preisanpassung zwingen uns aber dazu, die Preisanpassung schon heute zu kommunizieren“ erklärt Olaf Schneider, Geschäftsführer der EVH GmbH. „Wir hätten die Umlagen jetzt schon berücksichtigt. Doch eine Preisänderung ist nur gültig, wenn sie sechs Wochen vorher angekündigt wird. Es wird also eine weitere Preisanpassung zur Weitergabe der staatlichen Umlagen folgen, über die wir unsere Kunden rechtzeitig informieren. Das Prozedere und die Einhaltung gesetzlicher Fristen betrifft alle Unternehmen bundesweit.“
Erst der Markt, dann der Ukrainekrieg
Die Preisexplosion an den Energiemärkten hält an. Gründe dafür waren die bereits vor Monaten weltweit steigende Nachfrage auf den Energiemärkten wegen des kalten Winters 2020/21 und der wirtschaftlichen Erholung nach der Corona-Pandemie. Die Energiebeschaffung und die Preisentwicklung werden seit Februar 2022 zudem stark von den Folgen des Krieges gegen die Ukraine und den damit verbundenen Sanktionen getrieben. Dies sind die bestimmenden Faktoren, die den Gaspreis stark beeinflussen und erhöhen. Für die Erdgasbeschaffung für das nächste Jahr (Terminmarkt) hat sich der Preis am Großhandelsmarkt um das 10fache erhöht. In der kurzfristigen Beschaffung schwanken die Erhöhungen sogar zwischen 1.000 und 3.000 Prozent. Vergleichbare Entwicklungen sind auf dem Strommarkt zu verzeichnen. Dort werden die Preisentwicklungen durch die Knappheit von Kohle auf dem Weltmarkt und die daraus folgenden hohen Kohlepreise sowie die Nichtverfügbarkeit der Kernkraftwerke in Frankreich getrieben.
Aufgrund der reduzierten Gaslieferungen aus Russland ist auch kurz- und mittelfristig mit keiner Entspannung zu rechnen. „Die Lage ist für alle Beteiligten sehr ernst. Wir bedauern den Schritt der Preisanpassungen außerordentlich und hoffen, dass die Bundesregierung weitere Entlastungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen auf den Weg bringt“, sagt Olaf Schneider, Geschäftsführer der EVH GmbH.
15.08.2022
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