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Pressemitteilungen


Auswirkungen des Infektionsschutzgesetzes auf Kundinnen und Kunden der HAVAG

Eine Straßenbahn in Bewegung. Es ist abends. Im Vordergrund ist ein junger Mann, der eine FFP2-Maske trägt.
FFP2-Masken (oder vergleichbar) im ÖPNV (Foto: Stadtwerke Halle GmbH)

Ab Samstag, 24. April 2021, treten auf der Grundlage des Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung (Infektionsschutzgesetz) zur Eindämmung des Coronavirus  für die Fahrgäste in Bussen und Bahnen sowie Kundinnen und Kunden in den SERVICE-CENTERN der Halleschen Verkehrs-AG veränderte Bestimmungen in Kraft. Es besteht für Fahrgäste die Pflicht, in Bussen, Bahnen, an Haltestellen und in den SERVICE-CENTERN der HAVAG, FFP2-Atemschutzmasken (oder vergleichbare) zu tragen. Da laut des neu erlassenen Gesetzes eine Höchstbesetzung der jeweiligen Verkehrsmittel mit der Hälfte der regulär zulässigen Anzahl der Fahrgäste anzustreben ist, plant die HAVAG weitere verfügbare bzw. größere Busse und Bahnen im Linienverkehr einzusetzen. Zudem muss wegen der neuen gesetzlichen Vorgaben der Saisonstart der Parkeisenbahn Peißnitzexpress verschoben werden.

FFP2-Maskenpflicht

Gemäß den Bestimmungen des beschlossenen Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung (Infektionsschutzgesetz) ist das Tragen einer FFP2-Atemschutzmaske in allen Bussen und Straßenbahnen der HAVAG, an Haltestellen sowie in den SERVICE-CENTERN ab Samstag, 24. April, verpflichtend. Getragen werden dürfen ausschließlich FFP2-Atemschutzmasken oder solche Atemschutzmasken, die mit der europäischen Norm FFP2 vergleichbar sind, also die Bezeichnung N95, KN95, P2, DS2 oder CPA tragen. Einfache medizinische Mund-Nasen-Schutze, sogenannte OP-Masken, genügen dann nicht mehr.

Die Prüfteams der HAVAG sind unterwegs, um das Einhalten der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zu kontrollieren. Sie werden dies auch weiterhin täglich flächendeckend in Halle (Saale) tun. Die HAVAG steht ihren Fahrgästen als serviceorientiertes Unternehmen in der ersten Woche nach Inkrafttreten des Gesetzes beratend zur Seite. „Fahrgäste, die nur eine sogenannte medizinische Maske tragen, werden freundlich von den Kontrolleur*innen der Servicegesellschaft Saale darauf hingewiesen und in den ersten Tagen und in besonderen Situationen bei der Umstellung auf eine FFP2-Atemschutzmaske mit einer kostenfreien Ausgabe unterstützt“, sagt Vinzenz Schwarz, Vorstand der Halleschen Verkehrs-AG. „Wir setzen darauf, dass sich unsere Fahrgäste sehr schnell auf die Nutzung der FFP2-Atemschutzmasken oder vergleichbaren Masken einstellen werden.“

Um die Wirksamkeit der Corona-Schutzmaßnahmen weiter zu erhöhen, droht uneinsichtigen Fahrgästen bei fehlendem Mund-Nasen-Schutz in den Fahrzeugen der HAVAG eine Vertragsstrafe in Höhe von 30 Euro. „Die Anwendung dieser Maßnahme zeigt bei unseren Fahrgästen eine große Akzeptanz und im Sinne einer hohen Tragedisziplin eine sehr positive Wirkung“, so Vinzenz Schwarz.

In wenigen Ausnahmefällen ist laut Gesetz das Tragen einer FFP2-Atemschutzmaske nicht verpflichtend. So müssen beispielsweise Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres oder Fahrgäste mit bestimmten chronischen Erkrankungen keine FFP2-Atemschutzmaske tragen. Die Nachweispflicht einer Tragebefreiung obliegt dem Fahrgast.

50-Prozent-Auslastung der Fahrzeuge

Für die laut Gesetz anzustrebende Höchstauslastung der Fahrzeuge mit 50 Prozent der Fahrgäste wird sich die HAVAG bemühen, eine maximal mögliche Anzahl von Bussen und Bahnen einzusetzen. Zudem wird den Menschen in Halle (Saale) ein nahezu vollständiges und demnach reguläres Fahrplanangebot unterbreitet, dies aber bei einer aktuell deutlich geringeren Fahrgastanzahl als sonst üblich. „Wir bitten unsere Fahrgäste um Mitwirkung, insbesondere bei der Wahl ihrer Fahrten und der Fahrtzeit“, so Vinzenz Schwarz. Unterstützend werden die Fahrgäste über die optischen Fahrgastanzeigen und über akustische Ansagen informiert.

Saisonstart der Parkeisenbahn muss verschoben werden

Der zum 1. Mai geplante Saisonstart der Parkeisenbahn Peißnitzexpress verschiebt sich, da per Gesetz touristische Bahnen erst ab einem lokalen Inzidenzwert unter 100 fahren dürfen. Die HAVAG betreibt die Parkeisenbahn im Auftrag der Stadt Halle (Saale). Sobald die Voraussetzungen für die Aufnahme des Bahnbetriebs für dieses beliebte Freizeitvergnügen wieder gegeben sind, werden wir rechtzeitig informieren. Wir freuen uns auf ein hoffentlich baldiges Wiedersehen unserer kleinen und großen Fahrgäste.

SERVICE-CENTER der HAVAG geöffnet

Die beiden SERVICE-CENTER der HAVAG stehen unseren Kundinnen und Kunden weiterhin zur Verfügung. Die aktuellen Öffnungszeiten sind unter www.havag.com zu finden.

Information der Fahrgäste

Über die Ausweitung der Schutzmaßnahmen informiert die HAVAG auf allen möglichen Kanälen: auf Plakaten in den Fahrzeugen, an den Haltestellen und in den SERVICE-CENTERN, über optische und akustische Anzeigen, über Social-Media-Kanäle und auf der Internetseite.

23.04.2021